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Leitfaden des Landesgesundheitsamtes vom 02.03.2022

*** Landesgesundheitsamt BW legt neuen Leitfaden mit Handlungsempfehlungen für Schulen und Kitas vor (gilt ab 02.02.2022) ***

 

Das Landesgesundheitsamt von Baden- Württemberg hat neue Richtlinien zur Absonderungspflicht/Quarantänepflicht für Schulen und Kindertageseinrichtungen und zum Kontaktmanagement erlassen, die ab dem 02.02.2022 gelten.

Wenn Sie die wichtigen Vorgaben lesen, ausdrucken oder abspeichern möchten, klicken Sie bitte auf das PDF- Icon!

 Richtlinien des Landesgesundheitsamtes BW zur Quarantänepflicht/Absonderungspflicht für Schulen und Kindertagesstätten (gelten ab 02.02.2022)

 

Wir unterstützen die Impfkampagne des Landes Baden- Württemberg! Lassen Sie sich und Ihre Kinder zum eigenen Schutz impfen!